Das machen wir für Sie!

- kostenfrei -

Wir unterstützen Sie nach einem Verkehrsunfall bei der gesamten Schadenabwicklung.

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Wir kümmern uns um den kompletten Aufwand. Das bedeutet:

Erstellung des Unfallgutachtens,

Ausfüllen von Fragebögen,

Korrespondenz mit der Versicherung,

Beauftragung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht – wenn gewünscht.

Wir sichern für Sie Ihre Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung.

 

Wir setzen uns für Sie ein, damit Sie Ihren gesamten Schaden und alle Ihnen zustehenden Positionen vollständig erstattet bekommen.

Was steht Ihnen nach einem Verkehrsunfall zu?

Der Grundsatz lautet, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, sind Sie so zu stellen wie ohne Unfall. Das bedeutet alle Kosten die Ihnen dabei entstanden sind bzw. entstehen werden, sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.

 

Die folgende Aufzählung ist unendlich. Hier nur ein kleiner Auszug.

 

1. Die Abschleppkosten
Wenn nach einem unverschuldetem Unfall Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit bzw. die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist, dürfen Sie Ihr Fahrzeug bis zur nächsten Werkstatt abschleppen lassen. Die Abschleppkosten werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

 

2. Die Reparaturkosten
Liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, müssen die gesamten Reparaturkosten, die anfallen, um Ihr Fahrzeug wieder verkehrssicher zu machen, von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.

 

3. Die Gutachterkosten
Die gute Nachricht die Gutachterkosten müssen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Um den Ihnen entstandenen Schaden beziffern zu können, müssen Sie einen KFZ-Gutachter, den sogenannten KFZ-Sachverständigen, beauftragen.
Hierzu ist es wichtig zu wissen, dass der Gesetzgeber Ihnen das freie Recht gegeben hat, einen freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl auszusuchen und zu beauftragen.
VORSICHT: Die Versicherung behauptet gerne das Gegenteil und verweist oft zum eigenen KFZ-Gutachter oder große Sachverständigenorganisationen wie die Dekra oder CarExpert. Hiervon ist dringend abzuraten, da diese für die meisten Versicherungen arbeiten und somit parteiisch sind. Dies führt letztendlich dazu, dass die Ihnen zustehenden Positionen nicht zugestanden werden und Sie nicht den vollen Ihnen rechtmäßig zustehenden finanziellen Betrag erhalten.

 

4. Eine Wertminderung für Ihr Fahrzeug (merkantiler Minderwert)
Durch den entstandenen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug kann eine Wertminderung in Betracht kommen. Diese ist vom Einzelfall abhängig und muss überprüft werden. Da in aller Regel ein verunfalltes Fahrzeug eine höhere Geldeinbuße auf dem Gebrauchtwagenmarkt verzeichnen wird als ein unfallfreies Fahrzeug.
Seien Sie gut beraten und kontaktieren Sie Ihren freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen.

 

5. Der Nutzungsausfall
Ist Ihr Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall soweit beschädigt, so dass Sie es nicht nutzen können, steht Ihnen eine Entschädigung zu, den sogenannten Nutzungsausfall. Grundlage zur Berechnung bildet hierbei die Tabelle von Sander / Danner / Küppersbusch / Seifert / Kuhn. Der Tagessatz für den Nutzungsausfall liegt derzeit je nach Fahrzeugtyp, Fahrzeugmodell und Alter zwischen 23 und 175 Euro.
Um diesen geltend zu machen, kommt es im Einzelfall auf viele Details an.
Für nähere Informationen steht Ihnen gern Ihr Team vom KFZ-Sachverständigenbüro Ahmad zur Verfügung!

 

6. Die Mietwagenkosten
Nach einem Unfall können Sie, anstelle des Nutzungsausfalls auch einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Hierbei ist es wichtig die individuelle Mietwagengruppe sowie die Mietkosten zu beachten. Zudem lassen wir gerne den Mietwagen zu Ihnen kommen, selbstverständlich ohne Zusatzkosten für Sie. Unsere KFZ-Gutachter helfen Ihnen gerne weiter und holen für Sie das beste bzw. optimalste heraus!

 

7. Die Anmelde- und Abmeldekosten
Für den Fall, dass der KFZ-Gutachter in dem Gutachten für Ihr Fahrzeug einen sogenannten Totalschaden festgelegt hat, muss die gegnerische Versicherung Ihnen auch die in diesem Zusammenhang entstandenen An- und Abmeldekosten für das Fahrzeug erstatten. Lassen Sie sich kostenfrei durch unsere KFZ-Gutachter beraten und helfen!

 

8. Der Verdienstausfall
Für den Fall, dass Sie nach einem unverschuldeten Unfall Ihrem Beruf vorübergehend oder dauernd nicht nachgehen können, besteht ein Anrecht auf angemessenen finanziellen ausgleich. Sprechen Sie unser Team, bestehend aus KFZ-Gutachtern und Anwälten für Verkehrsrecht, darauf an.

 

9. Schmerzensgeld
Wenn aufgrund des Verkehrsunfalls Verletzungen verursacht worden sind, haben Sie generell einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieser muss von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet werden.